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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Herausgeber sind bemüht, diesen Webauftritt im Einklang mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) und der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BbgBITV) in Verbindungbarrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt https://havelpolder.de.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde erstmals 2020 erstellt. Eine Aktualisierung erfolgte im Oktober 2025. 

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise nach der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BbgBITV) und dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) vereinbar.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

  • Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit.
  • Grafiken und Animationen sind teilweise nicht barrierefrei.
  • Kennzeichnung von falsch ausgefüllten oder nicht ausgefüllten Pflichtfeldern in Formularen ist nicht ausreichend sichtbar.
    Es wird eine Lösung eingeführt durch die die Markierung entsprechender Formularfelder deutlicher erkennbar wird. 
  • Fremdsprachige Wörter sind nicht ausgezeichnet.
  • Ein Angebot in Leichter Sprache liegt nicht vor.
  • Die name-Attribute von Formularfeldern enthalten nicht die Bezeichnung des Labels.
    Das name-Attribut wird mit der nächsten Aktualisierung geändert. 

Nach erfolgter Überarbeitung wird diese Erklärung angepasst.

https://havelpolder.de verlinkt innerhalb seines Angebots auf Informationen anderer Behörden und Einrichtungen auf Bundes- und Landesebene. Diese können beispielsweise PDF-Dokumente anbieten, die nicht barrierefrei sind. Auf diese Angebote sowie anderer Dritter, die nicht in den Geltungsbereich der BbgBITV fallen, haben wir keinen Einfluss. Ihre Hinweise zu solchen Inhalten leiten wir jedoch gern an die betreffenden Anbieter weiter.

Wen können Sie kontaktieren?

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang von https://havelpolder.de aufgefallen, wenden Sie sich an:

Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
E-Mail: referat.24@mleuv.brandenburg.de

Wer hilft weiter? | Durchsetzungsverfahren

Die Durchsetzungsstelle nach Paragraph 4 Absatz 3 der Brandenburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen.

Sollten Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sein, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Durchsetzungsstelle zu wenden und einen Antrag auf Prüfung zu stellen. Für das kostenlose Durchsetzungsverfahren muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Ministerium für Ministerium für Gesundheit und Soziales
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam
Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen
durchsetzung.bit@mgs.brandenburg.de

Die Herausgeber sind bemüht, diesen Webauftritt im Einklang mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) und der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BbgBITV) in Verbindungbarrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt https://havelpolder.de.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde erstmals 2020 erstellt. Eine Aktualisierung erfolgte im Oktober 2025. 

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise nach der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BbgBITV) und dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) vereinbar.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

  • Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit.
  • Grafiken und Animationen sind teilweise nicht barrierefrei.
  • Kennzeichnung von falsch ausgefüllten oder nicht ausgefüllten Pflichtfeldern in Formularen ist nicht ausreichend sichtbar.
    Es wird eine Lösung eingeführt durch die die Markierung entsprechender Formularfelder deutlicher erkennbar wird. 
  • Fremdsprachige Wörter sind nicht ausgezeichnet.
  • Ein Angebot in Leichter Sprache liegt nicht vor.
  • Die name-Attribute von Formularfeldern enthalten nicht die Bezeichnung des Labels.
    Das name-Attribut wird mit der nächsten Aktualisierung geändert. 

Nach erfolgter Überarbeitung wird diese Erklärung angepasst.

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Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
E-Mail: referat.24@mleuv.brandenburg.de

Wer hilft weiter? | Durchsetzungsverfahren

Die Durchsetzungsstelle nach Paragraph 4 Absatz 3 der Brandenburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen.

Sollten Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sein, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Durchsetzungsstelle zu wenden und einen Antrag auf Prüfung zu stellen. Für das kostenlose Durchsetzungsverfahren muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Ministerium für Ministerium für Gesundheit und Soziales
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam
Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen
durchsetzung.bit@mgs.brandenburg.de