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Havelpolder

Ein Auto fährt auf einem Deichweg, nachdem eine im Deich geöffnete Stelle wieder geschlossen wurde.
© Landesamt für Umwelt
Ein Auto fährt auf einem Deichweg, nachdem eine im Deich geöffnete Stelle wieder geschlossen wurde.
© Landesamt für Umwelt

Elemente des präventiven Hochwasserschutzes

Die Havelpolder sind ein gesteuertes System von Flutungspoldern, die bei großem Hochwasser der Elbe zum Einsatz kommen mit dem Ziel, die Elbanlieger bei Hochwasser zu entlasten. Sie liegen linkerhand und rechterhand der Havel in den Ländern Sachsen-Anhalt und Brandenburg. Die Steuerung des Flutungsvorgangs erfolgt über die Wehrgruppe Quitzöbel.  

Die Einrichtung der Havelpolder Mitte des 20. Jahrhunderts war eine Konsequenz der Abriegelung der Havelmündung mit dem Bau der Wehrgruppe Quitzöbel. Der dadurch verursachte Verlust an natürlichen Überschwemmungsgebieten in der Havelniederung bewirkte eine Erhöhung der Hochwasserscheitel für die Unterlieger an der Elbe, die über das geschaffene Rückhaltevermögen der Havelpolder teilweise ausgeglichen werden kann. In Brandenburg umfassen die Polder eine Fläche von 6.100 Hektar, in Sachsen-Anhalt 4.600 Hektar. Insgesamt besitzen sie ein Fassungsvermögen von 125 Millionen Kubikmetern. Zusammen mit dem Havelschlauch mit einem Rückhaltevermögen von 161 Millionen Kubikmetern können im Hochwasserfall insgesamt maximal 286 Millionen Kubikmeter Wasser aufgenommen werden. Eine Festsetzung als Überschwemmungsgebiete erfolgte bereits zu DDR-Zeiten.

Elemente des präventiven Hochwasserschutzes

Die Havelpolder sind ein gesteuertes System von Flutungspoldern, die bei großem Hochwasser der Elbe zum Einsatz kommen mit dem Ziel, die Elbanlieger bei Hochwasser zu entlasten. Sie liegen linkerhand und rechterhand der Havel in den Ländern Sachsen-Anhalt und Brandenburg. Die Steuerung des Flutungsvorgangs erfolgt über die Wehrgruppe Quitzöbel.  

Die Einrichtung der Havelpolder Mitte des 20. Jahrhunderts war eine Konsequenz der Abriegelung der Havelmündung mit dem Bau der Wehrgruppe Quitzöbel. Der dadurch verursachte Verlust an natürlichen Überschwemmungsgebieten in der Havelniederung bewirkte eine Erhöhung der Hochwasserscheitel für die Unterlieger an der Elbe, die über das geschaffene Rückhaltevermögen der Havelpolder teilweise ausgeglichen werden kann. In Brandenburg umfassen die Polder eine Fläche von 6.100 Hektar, in Sachsen-Anhalt 4.600 Hektar. Insgesamt besitzen sie ein Fassungsvermögen von 125 Millionen Kubikmetern. Zusammen mit dem Havelschlauch mit einem Rückhaltevermögen von 161 Millionen Kubikmetern können im Hochwasserfall insgesamt maximal 286 Millionen Kubikmeter Wasser aufgenommen werden. Eine Festsetzung als Überschwemmungsgebiete erfolgte bereits zu DDR-Zeiten.

Landwirtschaft im Poldergebiet © Arno Canzler
Landwirtschaft im Poldergebiet © Arno Canzler
Landwirtschaft im Poldergebiet © Robert Wenzel
Landwirtschaft im Poldergebiet © Robert Wenzel

Im Hochwasserfall spricht die Koordinierungsstelle Quitzöbel Empfehlungen für eine Polderflutung aus. Die Einrichtung und Arbeit der Koordinierungsstelle und den Umgang mit den Folgekosten bei Flutung der Havelpolder regelt seit 2008 ein zwischen den Ländern Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes geschlossener Staatsvertrag.

Eine Flutung der Havelniederung und Havelpolder musste bislang nur bei den Hochwasserereignissen in den Jahren 2002 und 2013 erfolgen, jeweils mit signifikanter Scheitelabsenkung und Entlastungswirkung für die Elbdeiche flussabwärts. Bei den Hochwasserereignissen der Jahre 2006 und 2011 wurde von einer Flutung aufgrund der zu erwartenden unverhältnismäßigen Auswirkungen im Vergleich zum erwartbaren Nutzen abgesehen. Die durch die Flutung auf landwirtschaftlichen Flächen und an Infrastrukturen in den Jahren 2002 und 2013 entstandenen Schäden wurden durch Mittel des Aufbauhilfefonds des Bundes und der Länder kompensiert. 

Im Hochwasserfall spricht die Koordinierungsstelle Quitzöbel Empfehlungen für eine Polderflutung aus. Die Einrichtung und Arbeit der Koordinierungsstelle und den Umgang mit den Folgekosten bei Flutung der Havelpolder regelt seit 2008 ein zwischen den Ländern Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes geschlossener Staatsvertrag.

Eine Flutung der Havelniederung und Havelpolder musste bislang nur bei den Hochwasserereignissen in den Jahren 2002 und 2013 erfolgen, jeweils mit signifikanter Scheitelabsenkung und Entlastungswirkung für die Elbdeiche flussabwärts. Bei den Hochwasserereignissen der Jahre 2006 und 2011 wurde von einer Flutung aufgrund der zu erwartenden unverhältnismäßigen Auswirkungen im Vergleich zum erwartbaren Nutzen abgesehen. Die durch die Flutung auf landwirtschaftlichen Flächen und an Infrastrukturen in den Jahren 2002 und 2013 entstandenen Schäden wurden durch Mittel des Aufbauhilfefonds des Bundes und der Länder kompensiert.