Koordinierung und Regelung der Polderflutung

Staatsvertrag

Nach dem Hochwasser im Jahr 2002 reifte die Erkenntnis, dass eine bessere Koordinierung und Abstimmung zur Vorbereitung und Steuerung der Havelpolderflutung erforderlich war. Folglich haben die vier Elbanrainerländer Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen gemeinsam mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) einen Staatsvertrag über die Flutung der Havelpolder und die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle geschlossen, der zum 6. März  2008 in Kraft trat. Das Vertragswerk sieht für den Fall extremer Hochwasser der Elbe die koordinierte Öffnung der Havelpolder vor und regelt die finanzielle Beteiligung der vier beteiligten Bundesländer bei den Folgekosten und der Beseitigung von Schäden an wasserwirtschaftlichen Anlagen, Infrastruktur und landwirtschaftlichen Flächen infolge der Polderflutung. Außerdem regelt der Vertrag die Einrichtung, die Besetzung und die Arbeit einer Koordinierungsstelle, die im Falle der Vorhersage eines großen Hochwassers der Elbe die Entscheidung zur Polderflutung vorbereitet.

Schleswig-Holstein ist seinerzeit dem Staatsvertrag nicht beigetreten. Vor dem Hintergrund der Umsetzung des gemeinsamen länderübergreifenden Hochwasserschutzes an der Elbe und der entlastenden Wirkung der Havelpolder für den schleswig-holsteinischen Elbabschnitt, hat sich die Wasserwirtschaftsverwaltung des Landes Schleswig-Holstein nach dem Hochwasser 2013 an die Vertragspartner mit einem Beitrittsgesuch zum Staatsvertrag gewandt. Dazu haben die bisherigen Vertragspartner Zustimmung signalisiert, so dass eine entsprechende Anpassung des Vertragswerks eingeleitet worden ist.

Staatsvertrag

Nach dem Hochwasser im Jahr 2002 reifte die Erkenntnis, dass eine bessere Koordinierung und Abstimmung zur Vorbereitung und Steuerung der Havelpolderflutung erforderlich war. Folglich haben die vier Elbanrainerländer Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen gemeinsam mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) einen Staatsvertrag über die Flutung der Havelpolder und die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle geschlossen, der zum 6. März  2008 in Kraft trat. Das Vertragswerk sieht für den Fall extremer Hochwasser der Elbe die koordinierte Öffnung der Havelpolder vor und regelt die finanzielle Beteiligung der vier beteiligten Bundesländer bei den Folgekosten und der Beseitigung von Schäden an wasserwirtschaftlichen Anlagen, Infrastruktur und landwirtschaftlichen Flächen infolge der Polderflutung. Außerdem regelt der Vertrag die Einrichtung, die Besetzung und die Arbeit einer Koordinierungsstelle, die im Falle der Vorhersage eines großen Hochwassers der Elbe die Entscheidung zur Polderflutung vorbereitet.

Schleswig-Holstein ist seinerzeit dem Staatsvertrag nicht beigetreten. Vor dem Hintergrund der Umsetzung des gemeinsamen länderübergreifenden Hochwasserschutzes an der Elbe und der entlastenden Wirkung der Havelpolder für den schleswig-holsteinischen Elbabschnitt, hat sich die Wasserwirtschaftsverwaltung des Landes Schleswig-Holstein nach dem Hochwasser 2013 an die Vertragspartner mit einem Beitrittsgesuch zum Staatsvertrag gewandt. Dazu haben die bisherigen Vertragspartner Zustimmung signalisiert, so dass eine entsprechende Anpassung des Vertragswerks eingeleitet worden ist.

Koordinierungsstelle Quitzöbel

Die Koordinierungsstelle setzt sich zusammen aus Vertretern der Wasserwirtschaftsverwaltungen der Länder Sachsen-Anhalt (Leitung), Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) sowie seit 2016 auch das Land Schleswig-Holstein als Mitglied mit Sonderstatus. Die Leitung der Koordinierungsstelle übernimmt das Land Sachsen-Anhalt.

Im Hochwasserfall erfolgt die Einberufung der Koordinierungsstelle Quitzöbel spätestens 24 Stunden nach der erstmaligen Prognose eines zu erwartenden Wasserstandes der Elbe von über 680 Zentimeter am Pegel Wittenberge. Als Grundlagen für die Arbeit der Koordinierungsstelle dienen die Geschäftsordnung, die Wehrbedienungsvorschrift für die Wehre der Wehrgruppe Quitzöbel, ein hydrologisches Simulationsmodell, hydrologische Grundlagendaten, Erfahrungswissen sowie die Hochwasservorhersagen des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) für Elbe und Havel. Zu den Aufgaben der Koordinierungsstelle zählen die Ermittlung der Notwendigkeit sowie der Möglichkeiten einer Flutung der Havelniederung bei gefahrbringendem Hochwasser der Elbe. Dazu zählt beispielsweise auch, ob bei Notwendigkeit einer Flutung alle Polder für eine Elbscheitelkappung geflutet werden müssen, oder ob die Nutzung einzelner Polder oder nur des Havelschlauches für den Kappungserfolg ausreichend ist. Dies geschieht nach wasserwirtschaftlichen Kriterien und resultiert in der Erarbeitung einer Entscheidungsempfehlung für die Fachminister der Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt.

Die Koordinierungsstelle wird unabhängig von Hochwasserlagen mindestens einmal jährlich zu einer Übung einberufen.

Koordinierungsstelle Quitzöbel

Die Koordinierungsstelle setzt sich zusammen aus Vertretern der Wasserwirtschaftsverwaltungen der Länder Sachsen-Anhalt (Leitung), Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) sowie seit 2016 auch das Land Schleswig-Holstein als Mitglied mit Sonderstatus. Die Leitung der Koordinierungsstelle übernimmt das Land Sachsen-Anhalt.

Im Hochwasserfall erfolgt die Einberufung der Koordinierungsstelle Quitzöbel spätestens 24 Stunden nach der erstmaligen Prognose eines zu erwartenden Wasserstandes der Elbe von über 680 Zentimeter am Pegel Wittenberge. Als Grundlagen für die Arbeit der Koordinierungsstelle dienen die Geschäftsordnung, die Wehrbedienungsvorschrift für die Wehre der Wehrgruppe Quitzöbel, ein hydrologisches Simulationsmodell, hydrologische Grundlagendaten, Erfahrungswissen sowie die Hochwasservorhersagen des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) für Elbe und Havel. Zu den Aufgaben der Koordinierungsstelle zählen die Ermittlung der Notwendigkeit sowie der Möglichkeiten einer Flutung der Havelniederung bei gefahrbringendem Hochwasser der Elbe. Dazu zählt beispielsweise auch, ob bei Notwendigkeit einer Flutung alle Polder für eine Elbscheitelkappung geflutet werden müssen, oder ob die Nutzung einzelner Polder oder nur des Havelschlauches für den Kappungserfolg ausreichend ist. Dies geschieht nach wasserwirtschaftlichen Kriterien und resultiert in der Erarbeitung einer Entscheidungsempfehlung für die Fachminister der Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt.

Die Koordinierungsstelle wird unabhängig von Hochwasserlagen mindestens einmal jährlich zu einer Übung einberufen.